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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Pulverbeschichtung Maxwell

 

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Pulverbeschichtung Maxwell, Inhaber: [Name], Anschrift: [Adresse laut Impressum], E-Mail: pulvermaxwell@gmail.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob es sich um Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) handelt, soweit nachstehend nicht ausdrücklich differenziert wird.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Ergänzend gelten – sofern vereinbart – technische Lieferbedingungen, Leistungsverzeichnisse, Normen (z. B. DIN EN ISO 12944, DIN EN ISO 1461 etc.) sowie produktspezifische Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Angebot und Auftrag genannten technischen Angaben, Stückzahlen, Materialien, Vorbehandlungen und sonstigen Spezifikationen vorab vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

 

 

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Materialbeschaffenheit

3.1 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Eignung der zu bearbeitenden Werkstücke hinsichtlich Werkstoff, Konstruktion, Dimensionierung und Vorbehandlung.

3.2 Insbesondere liegt es beim Auftraggeber sicherzustellen, dass die Materialien thermisch, chemisch und physikalisch für die gewählte Beschichtung geeignet sind. Schäden infolge innerer Spannungen, nicht verzinkungsgerechter Konstruktion, ungenügender Entlüftung, ungeeigneter Schweißverbindungen oder thermischer Verformung werden nicht ersetzt.

3.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Veränderungen der Materialeigenschaften infolge der thermischen Behandlung während der Pulverbeschichtung (z. B. bei Aluminium, Zinkdruckguss, Magnesiumlegierungen oder gehärteten Stählen).

3.4 Der Auftraggeber versichert, dass die zur Beschichtung überlassenen Teile frei von Öl, Fett, Silikon, Zinkrückständen, Altbeschichtungen, Rost, Korrosionsschutzmitteln oder sonstigen Verunreinigungen sind. Andernfalls haftet er für daraus entstehende Mehraufwendungen, Schäden oder mangelhafte Beschichtungsergebnisse.


4. Verpackung, Transport, Gefahrübergang

4.1 Die Verpackung der zu beschichtenden Teile erfolgt ausschließlich auf Risiko und Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht zur Rücknahme von Verpackungsmaterial verpflichtet.

4.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werksgeländes auf den Auftraggeber über.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Abschluss der Bearbeitung die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, abzunehmen. Im Falle der verspäteten Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagerkosten in angemessener Höhe zu berechnen.


 

 

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Etwaige Nebenkosten (z. B. Transport, Verpackung, Zoll) sind gesondert zu vergüten.

5.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonti bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte) sowie Mahngebühren zu verlangen.

6. Abnahme, Gewährleistung und Haftungsausschluss

6.1 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die bearbeiteten Teile entgegennimmt, ohne innerhalb von 7 Werktagen schriftlich und konkret Mängel zu rügen. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung anzuzeigen.

6.2 Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuleistung nach Wahl des Auftragnehmers). Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Rechte.

6.3 Schäden aufgrund unzureichender Werkstoffqualität, ungeeigneter Konstruktion, falscher Handhabung oder unsachgemäßer Lagerung durch den Auftraggeber sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.4 Schadensersatz ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, haftet der Auftragnehmer nicht.

6.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf mangelnde Mitwirkung, fehlerhafte Materialbereitstellung oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind.

 

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die bearbeiteten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

 

8. Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.

8.2 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der separat abrufbaren Datenschutzerklärung auf Anfrage per E-Mail.

 

9. Umweltschutz / Verpackungsrichtlinien

9.1 Die Wiederverwendung von Verpackungsmaterial wird ausdrücklich angestrebt, sofern technisch und hygienisch möglich.

9.2 Der Auftraggeber ist zur umweltgerechten Entsorgung nicht mehr verwendbarer Verpackungen nach den Regelungen des Verpackungsgesetzes und im Sinne der Abfallvermeidung verpflichtet.

 

10. Schlichtung und Gerichtsstand

10.1 Für Streitigkeiten zwischen Unternehmern ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

10.2 Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich beide Parteien zunächst um eine außergerichtliche Einigung. Für Verbraucher besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren über die Universalschlichtungsstelle des Bundes einzuleiten.

 

 

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 

 

 

Impressumsangaben gemäß § 5 TMG
Pulverbeschichtung Maxwell


Simon Storjohann

No’n Stüh 5 27383 Wohlsdorf
E-Mail: 
pulvermaxwell@gmail.com
Telefon: 017641866681

 

Anlage 1 – Technische Risiken bei der Pulverbeschichtung

  1. Pulverbeschichtung ist ein thermischer Prozess, bei dem die Werkstücke Temperaturen von bis zu 220 °C ausgesetzt werden. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Materialien diese thermischen Belastungen ohne Beeinträchtigung überstehen.
  2. Bei nicht geeignetem Grundmaterial (z. B. Zinkdruckguss, Magnesium, hochlegierte Stähle, Schweißkonstruktionen mit unzureichender Entlüftung) können Verfärbungen, Oberflächenspannungen, Ausgasungen, Versprödungen oder andere physikalisch-chemische Veränderungen auftreten. Diese gelten nicht als Mangel.
  3. Es besteht insbesondere das Risiko von:
    • Spannungsrissen durch Wärmeausdehnung,
    • thermischer Verformung,
    • galvanischer Entzinkung,
    • Verlust vorhandener Schutzschichten (z. B. Phosphatierungen),
    • nicht haftenden Beschichtungen durch nicht erkennbare Rückstände,
    • Nachwirkungen vorheriger Bearbeitungsschritte (z. B. Öle, Polituren, Schmierstoffe).
  4. Für daraus resultierende Schäden und Folgeschäden (z. B. Korrosion, Ausfall von Baugruppen, Maßungenauigkeit, Verwerfungen, Montageprobleme) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Verantwortung hierfür trägt der Auftraggeber.

Anlage 2 – Verpackung, Transport und Lagerung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Teile so zu verpacken, dass sie transport- und lagersicher sind. Eine Rückverpackung durch den Auftragnehmer erfolgt auf Basis der mitgelieferten Verpackung, sofern möglich. Die Wiederverwendung spart Kosten und dient dem Umweltschutz.
  2. Schäden durch unsachgemäße Verpackung, Transport oder Lagerung vor und nach der Bearbeitung liegen nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche oder besonders wertvolle Teile entsprechend zu kennzeichnen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
  4. Eine Zwischenlagerung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Beeinträchtigungen während der Lagerzeit (z. B. durch Witterung, Umwelteinflüsse oder unbeabsichtigte mechanische Beschädigung).

 

Ende der AGB